Die ADDISON-Lösung bietet Ihnen umfangreiche Abrechnungsmöglichkeiten mit großer Flexibilität, Sicherheit und Aktualität des Datenbestandes sowie Kompatibilität mit anderen Anwendungen.
In der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung stehen umfangreiche Abrechnungsmöglichkeiten inklusive der einfachen Korrektur von Stammdaten, die Automatisierung bei der Massenverarbeitung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Meldungen sowie die Kompatibilität mit anderen Anwendungen innerhalb der bestehenden IT-Landschaft Ihres Unternehmens im Vordergrund.
Ein weiterer Schwerpunkt der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung ist die schnelle und einfache Informationsgewinnung innerhalb Ihres Datenbestandes.
Ein zukunftssicheres Abrechnungsprogramm, das jederzeit den komplexen Anforderungen entspricht, optimiert Ihr Personalwesen.
DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen
Sofortmeldungen
EEL-Meldungen
DEÜV-Meldungen und Beitragserhebungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen
AAG-Meldungen
Das umfassende Grundpaket von ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung kann optional mit den Modulen Abrechnung für den öffentlichen Dienst sowie dem Bescheinigungs- und Formularwesen individuell erweitert werden
Vollautomatische Ermittlung des Orts-/Sozial-/(Familien-)zuschlags, der allgemeinen Zulage, Urlaubsgeld und Weihnachtszuwendung
Automatische Aufschlagsermittlung
Umfangreiche Tarifgebiete
Automatische Aktualisierung der Tariftabellen
Die Formulare ― etwa für Sozialversicherungsträger, Gemeinden, die Bundesagentur für Arbeit, Versicherungen oder das Finanzamt ― werden automatisch aus der ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung ausgefüllt. Hierzu zählen unter anderem die folgenden Bescheinigungen:
Einkommensbescheinigung nach §58 SGB II
KUG – Anzeige über Arbeitsausfall
Saison-KUG – Erstanzeige über Arbeitsausfall
Bescheinigung über Nebeneinkommen nach § 313 SGB III
Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
Verdienstbescheinigung gemäß § 116 Bundessozialhilfegesetz
Arbeitgeberbescheinigung zum Erziehungsgeldantrag
Verdienstbescheinigung I, II und III