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ADDISON Anlagenbuchhaltung

Effiziente Anlagenverwaltung von der Finanzbuchführung bis zur Jahresabschlusserstellung in einem durchgängigen Prozess

 

Im Anlagevermögen steckt bei vielen Unternehmen der Hauptteil des gesamten Betriebsvermögens. Darum sollte die Kontrolle dieser Werte besonders sorgfältig und detailliert durchgeführt werden. Auf den Konten der Finanzbuchhaltung allein ist dies kaum möglich.

So wenig wie die Finanzbuchhaltung zugleich detaillierte Lager-, Lohn- oder Gehaltsabrechnung sein kann, kann sie auch nicht gleichzeitig Anlagenbuchhaltung sein.

Mit ADDISON wird Ihre Anlagenbuchhaltung transparent. Alle wesentlichen Zahlen werden nicht nur in umfangreichen Auswertungen, sondern bereits am Bildschirm übersichtlich aufbereitet. Sie profitieren von der intuitiven Anlagenverwaltung im Rahmen der Finanzbuchführung bis hin zum Jahresabschluss und vom unschätzbaren Wert, durch die transparente Darstellung aller entscheidungsrelevanten Daten immer ein gutes Gefühl zu haben.

  • Anzeige und Kontrolle der Abschreibungen und Bewegungen inkl. Vorschau bereits während der Erfassung
  • vielfältige Bewegungsarten zur sachlich und zeitlich richtigen Dokumentation unterschiedlicher Geschäftsvorfälle
  • alle Abschreibungsmethoden inkl. Sonderabschreibung/Sonderposten integriert
  • amtliche AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums (inkl. aller Branchentabellen) direkt verfügbar
  • automatische Weiterleitung und Abstimmung der Abschreibungsdaten mit der Finanzbuchhaltung für aussagekräftige BWAs
  • vollständige Integration in das Berichtswesen u. a. im Rahmen der Jahresabschlusserstellung
  • Bilanzpolitik durch automatische Abschreibungsoptimierung
  • verschiedene Bewertungsmöglichkeiten mittels unbeschränkter Anzahl von Abschreibungsvarianten (z. B. steuerlich, handelsrechtlich, kalkulatorisch)
  • schnelle Ad-hoc-Auswertungen direkt am Bildschirm verfügbar oder sofort zum Ausdrucken
  • Verwaltung Investitionsabzugsbeträge § 7g EStG
  • Inventarnummer und Erstellung individueller Inventaretiketten einschließlich Barcode/ QR-Code
  • Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen der Pflegebuchführungsverordnung:
  • Sonderposten für Förderungen (getrennt nach Landesrecht und sonstigen Fördergebern)
  • Anlagennachweis/Fördernachweis

 

Ihr Nutzen

 

1. komfortable Erfassung der Wirtschaftsgüter

2. Sonderabschreibung/ Sonderposten integriert

3. Integration Rechnungs- und Berichtswesen

4. vielfältige Bewertungsmöglichkeiten

5. optimaler Überblick über Bestand und Entwicklung des Anlagevermögens

6. Informationen „ad hoc“