11.04.2022
„Uns war nicht klar, welche Arbeit auf uns zukommt, die Rechnungen gemäß der notwendigen Zulagenberechnung der Pflegereform umzustellen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass wir viele Pflegekassenbescheide erst Ende Dezember oder sogar erst im Januar erhalten haben. Das Umstellen auf die Zulagenberechnung wurde in COPpro perfekt gelöst. Mit nur minimalem Zeitaufwand war die Umstellung erledigt und wir konnten die Abrechnung mit korrekten Zulagen durchführen. COPpro hat bei all unseren Bewohnern und Bewohnerinnen die Zulagentabelle mit den Prozentsätzen korrekt ermittelt und für die zukünftige Rechnungserstellung hinterlegt. Eine manuelle Anpassung bei aus anderen Einrichtungen zugezogenen Personen ist problemlos möglich.“
Dies ist nur eine Aussage von vielen Kunden, die uns in ähnlicher Form ein positives Feedback gegeben haben. COPpro ermittelt automatisch die Bezugsdauer der §43-Leistungen ab Einzug. Dies gilt auch, wenn eine Person zuerst in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufgenommen und danach erst vollstationär untergebracht wird. Nur wenn eine Person vorher schon einmal in einer anderen Einrichtung war, muss die Anzahl der Monate für den Leistungsbezug nach §43 angepasst werden. Mehr Komfort geht nicht.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten in einem persönlichen Gespräch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!